Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)

Liebe Besucher,
der Ostdeutsche Rosengarten ist ein Denkmal der Gartenkunst. Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu
bewahren, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Es ist nicht gestattet:

  • die Wege zu befahren, außer mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren. Das Mitführen („Schieben“) von Fahrrädern ist nur in den Parkteilen „Wehrinsel“ und „Reisigwehrinsel“ gestattet.
  • die Anlagen, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen oder Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder anderweitig zu verunreinigen.
  • Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen
  • Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung
  • auf bauliche oder gärtnerische Anlagen zu klettern
  • Wasseranlagen und Brunnen zu verunreinigen, zu betreten, zu angeln oder in ihnen zu baden
  • Hinweisschilder, Etiketten o.ä. aufzustellen, zu entfernen oder umzusetzen
  • Musik abzuspielen oder zu musizieren
  • zu lagern, Feuer anzulegen oder zu grillen
  • Handel oder Gewerbe zu treiben
  • Demonstrationen durchzuführen
  • Waffen jeder Art, oder Gegenstände, die als Hieb-/ Stoß oder Stichwaffen geeignet sind, Glasflaschen, Gasdruckbehälter, Sprühdosen oder sonstige Gefäße mit gesundheitsbeeinträchtigenden Substanzen mitzuführen.

Bitte beachten Sie:

  • Das Betreten der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Rasenflächen im Rosenpark dürfen nur zur Betrachtung der Rosen betreten werden.
  • Auf der Wehrinsel und der Reisigwehrinsel ist die Benutzung der Rasenflächen zum Sitzen, Liegen und Spielen ausdrücklich erwünscht und gestattet.
  • Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlage an kurzer Leine zu führen, Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
  • Einlass- und Taschenkontrollen
    Die Stadt Forst (Lausitz) oder der jeweilige Veranstalter beziehungsweise die von der Stadt Forst (Lausitz) oder die von dem jeweiligen Veranstalter beauftragten Dritten sind berechtigt, Sicherheits- und Einlasskontrollen durchzuführen. Diese umfassen das Recht, Bein- und Oberbekleidung zu untersuchen und Kontrollen von Taschen oder ähnlichen Behältnissen durchzuführen. Bei Verweigerung der Kontrollen kann der Zutritt verweigert werden. Bei Verweigerung des Zutrittes besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes!
  • Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Mit dem Betreten des Parkgeländes erkennt der Besucher die Parkordnung an.

Bei Verstößen:

Wer gegen diese Parkordnung verstößt, kann aus dem Ostdeutschen Rosengarten verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diesen künftig zu betreten. Der Besucher haftet für von ihm verursachte Schäden. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

Hinweise:

  • Die Brunnen und Fontänen enthalten kein Trinkwasser.
  • Es wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.
  • Für eingeschlossene Gegenstände (z. B. bei Nutzung der Gepäckschließfächer oder Fahrradboxen) wird keine Haftung übernommen.

Öffnungszeiten:

Rosenpark:
Mai – September

09:00 – 19:00 Uhr

eintrittspflichtig

Oktober – April

09:00 – 17:00 Uhr

Eintritt frei

Wehrinsel und Reisigwehrinsel: täglich ab 9:00 Uhr bis zum Eintritt der Dämmerung, Eintritt frei. Bei Sonderveranstaltungen, Unwetterwarnungen oder extremen Wetterereignissen geänderte Öffnungszeiten möglich.


Eintritt / Gebühren:

Die aktuellen Eintrittspreise, Ausleihgebühren etc. entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Kassen. Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an das Personal. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin